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Fahrzeugtechnik Geißinger GmbHFahrzeugtechnik Geißinger GmbH
Schadenaufnahme am Unterboden in der Werkstatt von Fahrzeugtechnik Geißinger in Mauth

Ratgeber

Freie Werkstattwahl nach dem Unfall: Was du selbst entscheidest

Freie Werkstattwahl heißt: Nach einem Unfall bestimmst du oft selbst, wer dein Auto repariert. Bei einem unverschuldeten Unfall ist das die Regel. Bei der eigenen Kfz-Versicherung, beim Leasing und bei der Finanzierung reden die Verträge mit.

Hier erklären wir von Fahrzeugtechnik Geißinger, wann du frei wählst, wo du vorher nachschauen solltest und wie du im Bayerischen Wald ohne Umwege zu deiner Werkstatt kommst.

Freie Werkstattwahl: kurz erklärt

Freie Werkstattwahl bedeutet: Wer unverschuldet einen Unfall hat, darf die Werkstatt für die Reparatur selbst aussuchen. Die Kfz-Haftpflicht des Verursachers zahlt die erforderlichen Kosten. Bei einem Kaskoschaden, etwa nach Wildunfall oder Hagel, entscheidet dein eigener Vertrag, ob eine Werkstattbindung gilt. Fahrzeugtechnik Geißinger in Mauth und an der Annahmestelle Regen repariert Unfall-, Wild- und Hagelschäden und rechnet direkt mit fast allen Versicherungen ab.

SituationWer zahlt?Wer wählt die Werkstatt?
Unverschuldeter Unfall (Haftpflichtschaden)Haftpflicht des VerursachersDu als Geschädigter
Wildunfall, Hagel (Teilkasko)Deine TeilkaskoJe nach Vertrag: du oder Werkstatttarif
Selbst verschuldeter Unfall (Vollkasko)Deine VollkaskoJe nach Vertrag: du oder Werkstatttarif
Leasingauto, KaskoschadenDeine KaskoMeist der Leasinggeber
Finanziertes AutoJe nach SchadenartKreditvertrag prüfen
Überblick nach den unten verlinkten Quellen, Stand 11.10.2026. Maßgeblich sind deine Verträge.

Freie Werkstattwahl bei unverschuldetem Unfall: der Haftpflichtschaden

Fährt dir jemand ins Auto, ist das für dich ein Haftpflichtschaden. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers reguliert. Das Gesetz sagt: Wer Schadensersatz schuldet, muss den Zustand herstellen, der ohne den Unfall bestünde. Bei einem beschädigten Auto kannst du stattdessen den dafür erforderlichen Geldbetrag verlangen (§ 249 BGB, Stand 11.10.2026).

Für die freie Werkstattwahl als Geschädigter ist der ADAC deutlich: Wird ein fremdes Auto beschädigt, darf sich der Geschädigte die Reparaturwerkstatt selbst aussuchen (ADAC zur Werkstattbindung, Stand 11.10.2026). Auch in seiner Übersicht zu den Ansprüchen nach einem Verkehrsunfall nennt der ADAC die freie Wahl der Werkstatt als Regel (ADAC, Seitenstand 26.08.2026).

Eine Werkstattbindung in deinem eigenen Vertrag spielt dabei keine Rolle. Sie betrifft nach dem ADAC ausschließlich Kaskoschäden. Schlägt dir die Versicherung des Verursachers eine Werkstatt vor, darfst du den Vorschlag annehmen. Du musst es aber nicht.

Gerade hier im Bayerischen Wald zählt das. Wer jeden Tag Richtung Passau, Freyung oder Regen pendelt, braucht sein Auto. Dann nimmst du eine Werkstatt, die du kennst und die auf deinem Weg liegt.

  • Die Haftpflicht des Verursachers zahlt die erforderlichen Reparaturkosten.
  • Du entscheidest, welche Werkstatt repariert.
  • Melde den Schaden zügig, sag aber erst zu, wenn du deine Werkstatt gewählt hast.

Freie Werkstattwahl bei der Kfz-Versicherung: der Kaskoschaden

Anders ist es, wenn du über deine eigene Kasko abrechnest. Das betrifft den selbst verschuldeten Unfall in der Vollkasko. Es betrifft aber auch die typischen Teilkasko-Fälle bei uns auf dem Land: Wildunfall und Hagel. Hier gilt, was in deinem Vertrag steht.

Viele Versicherer bieten Tarife mit Werkstattbindung an. Wer im Schadenfall die empfohlene Werkstatt nimmt, zahlt einen günstigeren Kaskobeitrag. Einige Tarife können die Werkstatt auch vorgeben (Verbraucherzentrale, Stand 04.11.2025). Laut ADAC gilt die Werkstattbindung auch für Wildunfall und Hagel in der Teilkasko und für selbst verschuldete Vollkaskoschäden. Der Rabatt wirkt nur auf die Kaskoprämie, nicht auf die Haftpflicht (ADAC).

Ein Beispiel aus unserer Gegend: Auf dem Heimweg nach der Spätschicht steht in der Dämmerung ein Reh auf der Straße. Das ist ein Teilkasko-Fall. Hast du einen Tarif ohne Werkstattbindung, wählst du selbst. Hast du einen Werkstatttarif, schau zuerst in deine Police. Was nach dem Zusammenstoß sonst zu tun ist, steht im Ratgeber Wildunfall. Zum Unwetter gibt es den Ratgeber Hagelschaden.

Was gilt, wenn du trotz Werkstattbindung woanders reparieren lässt, steht in deinen Versicherungsbedingungen. Die Verbraucherzentrale rät, bei Kaskoschäden vor der Reparatur bei der Versicherung nachzufragen (Verbraucherzentrale). Ein kurzer Anruf vorher spart später Rückfragen.

Dazu passt ein aktuelles Urteil. In der Kasko erstattet der Versicherer die für die Reparatur erforderlichen Kosten. Unangemessene, überflüssige oder nicht durchgeführte Positionen gehören laut Bundesgerichtshof nicht dazu. Dieses Risiko trägt in der Kasko in der Regel der Versicherungsnehmer, anders als im Haftpflichtrecht. Eine Ausnahme gilt, wenn der Versicherer Vorgaben zur Werkstatt gemacht hat und du sie befolgt hast (BGH, Urteil vom 09.09.2026, IV ZR 235/25).

  • Beim Kaskoschaden entscheidet dein Vertrag, ob du frei wählst.
  • Stimm die Reparatur vorher mit deiner Versicherung ab.
  • Wähle eine Werkstatt, die sauber dokumentiert und nur abrechnet, was gemacht wurde.

Freie Werkstattwahl bei Leasing und Finanzierung

Beim Leasingauto fährst du, aber Eigentümer ist der Leasinggeber. Informiere ihn deshalb direkt nach dem Unfall. Er stimmt die weiteren Schritte ab (ADAC zum Unfall mit dem Leasingauto, Stand 08.05.2023). In den meisten Fällen entscheidet der Leasinggeber, in welcher Werkstatt ein Kaskoschaden repariert wird (ADAC).

Viele Leasingverträge verlangen Reparaturen in einer Vertragswerkstatt oder in einer vertraglich bestimmten Werkstatt. Der ADAC rät, vor der Reparatur von Unfallschäden das Kleingedruckte im Leasingvertrag zu lesen (ADAC Rechtsberatung Leasing, Stand 18.06.2026). Erlaubt dein Vertrag die freie Wahl, bist du bei uns richtig.

Bei der Finanzierung gibt es keine allgemeine Regel zur Werkstatt. Die Verbraucherzentrale empfiehlt für kreditfinanzierte und geleaste Autos eine Vollkasko (Verbraucherzentrale). Unser Rat: Schau in deinen Kreditvertrag, ob er Vorgaben zur Reparatur macht. Im Zweifel informierst du deine Bank, bevor die Arbeit beginnt.

Und wenn das Auto noch Herstellergarantie hat? Laut ADAC muss der Hersteller akzeptieren, dass eine Unfallreparatur in der Garantiezeit in einer freien Werkstatt erfolgt. Voraussetzung: Es wird nach Herstellervorschriften gearbeitet (ADAC, Stand 30.03.2026). Wir reparieren nach Herstellervorgaben, mehr dazu auf der Seite Unfallinstandsetzung.

Was du als Geschädigter noch selbst entscheiden darfst

Nicht nur die Werkstatt ist deine Wahl. Nach einem unverschuldeten Unfall darfst du dir auch einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen selbst aussuchen. Ein Gutachter, den die gegnerische Versicherung vorschlägt, ist nicht verbindlich. Anspruch auf ein Gutachten besteht etwa ab 800 bis 1.000 € Schadenhöhe (ADAC Nordrhein, 13.03.2024).

Bei kleineren Schäden reicht meist ein Kostenvoranschlag. Der ADAC nennt als Faustregel: Bis etwa 1.000 € lieber kein Gutachten, sonst bleibst du womöglich auf den Kosten sitzen. Lässt du reparieren, wird die Rechnung inklusive Mehrwertsteuer erstattet. Rechnest du fiktiv ab, also ohne Reparatur, gibt es den Betrag ohne Mehrwertsteuer (ADAC; § 249 Abs. 2 BGB).

  • Wertminderung: Sie ist laut ADAC bis etwa 5 Jahre oder 100.000 km möglich, die Höhe steht im Gutachten.
  • Anwalt: Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung auch die Anwaltskosten.
  • Mietwagen oder Nutzungsausfall: Ein Mietwagen kommt in Frage, wenn dein Auto nicht verkehrssicher ist, der Reparaturauftrag erteilt ist und du auf das Auto angewiesen bist. Sonst gibt es Nutzungsausfall.

Die drei Punkte stammen aus der ADAC-Übersicht zu den Ansprüchen nach einem Verkehrsunfall, Seitenstand 26.08.2026. Trifft dich eine Teilschuld, zahlt die Versicherung des Verursachers Gutachten und Reparatur entsprechend der Haftungsquote (ADAC Nordrhein).

Wie Fahrzeugtechnik Geißinger dir nach dem Unfall hilft

  1. Melden

    Ruf uns an, schreib per WhatsApp oder buch online einen Termin. Fotos vom Schaden helfen uns bei der ersten Einschätzung.

  2. Schaden aufnehmen

    Wir sehen uns das Auto an und erstellen einen Kostenvoranschlag. Ist ein unabhängiges Gutachten nötig, sagen wir dir das und bringen es auf den Weg.

  3. Mit der Versicherung abstimmen

    Wir rechnen direkt mit fast allen Versicherungen ab. Beim Kaskoschaden klären wir die Kostenübernahme vorab.

  4. Reparieren und zurückgeben

    Karosserie, Lackiererei und Werkstatt sitzen in Mauth unter einem Dach. Du holst dein Auto dort ab oder an der Annahmestelle in Regen.

Wer aus Regen, Zwiesel oder Bodenmais kommt, gibt das Auto an der Annahmestelle Regen ab. Wir bringen es nach Mauth und nach der Reparatur wieder zurück. Gegebenenfalls bekommst du einen kostenlosen Leihwagen. Auf Wunsch und nach Absprache holen wir das Fahrzeug auch ab.

Ist beim Unfall auch Glas zu Bruch gegangen, übernehmen wir das mit: siehe Glasschaden und Autoglas. Alle Wege zu uns stehen auf der Seite Kontakt.

Hinweis

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Im Einzelfall hilft ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Was unsere Kunden sagen

Was Kundinnen und Kunden bei Google schreiben

Wer einen Unfall hatte, sucht jemanden, dem er das Auto anvertrauen kann. Deshalb stehen hier keine ausgesuchten Zitate, sondern das, was Kundinnen und Kunden öffentlich bei Google geschrieben haben – im Wortlaut. Der Schnitt und die Zahl darunter kommen direkt aus dem Google-Profil.

5,0aus 94 Google-Rezensionen · Stand September 2026
  • „Die Firma Fahrzeugtechnik Geißinger wurde mir als Werkstatt für meinen Unfallschaden an meinem Firmenfahrzeug vermittelt."

    Lukas Moser · vor einem Monat · Google

  • „Sehr gute und saubere Arbeit, sehr guter Kundensupport, schnelle Abwicklung des Schadenfalls."

    Maik Avenriep · vor 2 Monaten · Google

  • „Ich bin mit der Arbeit dieser Werkstatt sehr zufrieden. Mein Fahrzeug hatte einen Marderschaden, der schnell und fachgerecht behoben wurde. Man fühlt sich hier als Kunde gut aufgehoben. Klare Empfehlung und vielen Dank für den tollen Service!"

    Aaliyah Achatz · vor 3 Monaten · Google

  • „Meine Kühlerschlauch-Verbindung ist gebrochen und ich habe dort gefragt, ob es möglich ist, sie zu reparieren. Mir wurde geholfen und das Personal wie auch der Chef waren super freundlich und hilfsbereit. Jetzt läuft das Auto wieder."

    Lothar Greber · vor 3 Monaten · Google

  • „Die beste Werkstatt! Mein Auto wurde schnell und professionell repariert und man hat mir jeden Schritt verständlich erklärt."

    Rafal Al-Halak · vor 5 Monaten · Google

  • „Hatte einen Wildschaden am Auto, trotz Wochenende und Feiertage wurde alles zügig und schnell abgewickelt. Auto ist wie neu :-)"

    Michaela M. · vor 5 Monaten · Google

  • „Absolut zu empfehlen! Nach einem Unfallschaden an meinem Auto wurde mir hier wirklich schnell und unkompliziert geholfen. Die Reparatur ging zügig und das Ergebnis ist einwandfrei – mein Auto sieht wieder top aus."

    Anita Knoll · vor 6 Monaten · Google

  • „Ich bin mehr als zufrieden mit der Arbeit. Trotz der Feiertage und des eigentlich angekündigten Betriebsurlaubs lief alles sehr schnell und absolut reibungslos ab. Die Kommunikation war unkompliziert und zuverlässig."

    J P · vor 8 Monaten · Google

  • „Kann diese Werkstatt zu 100 Prozent empfehlen. Sehr freundlicher und kompetenter Service. Wir waren auf der Durchreise und hatten eine Panne. Danke"

    Wolfgang Kuenzer · vor einem Jahr · Google

  • „Sehr nett, sehr kompetent. Hat uns den Urlaub gerettet. Andere Werkstätten haben uns abgelehnt wegen Zeitmangel für lange Prüfung. Er hat in kürzester Zeit das Problem gefunden."

    Jennifer Behnke · vor 2 Jahren · Google

  • „Toller Service aus Meisterhand zu fairen Preisen. Von kleineren oder größeren Reparaturen bis zur Erstellung von Gutachten, hier wird alles schnell, zuverlässig und vor allem tiptop ausgeführt. Mit oder ohne Termin – es wird einem in jedem Fall geholfen. Top-Adresse in Mauth."

    Sarah · Kundenstimme · Google

  • „Positiver Eindruck und sehr engagiert. Hatte einen Wildschaden und dieser wurde sofort behandelt und ein passender Leihwagen zur Verfügung gestellt. Auch bei einer Panne mit dem Leihwagen konnte mir schnell geholfen werden. Kann ich sehr gut weiterempfehlen."

    Sabine Maria · Kundenstimme · Google

  • „Ich hatte einen Wildunfall. Fahrzeug wurde professionell und sehr schnell instandgesetzt – inkl. Abhol- und Rückbringservice. Man erkennt bei der Nachlackierung keinen Unterschied zu vorher. Tolle Arbeit! Besten Dank, gerne wieder!"

    Simon · Kundenstimme · Google

  • „Wir waren bereits mehrmals als zufriedener Kunde bei Fahrzeugtechnik Geißinger vor Ort mit verschiedenen Fahrzeugen. Wir wurden jeweils umfangreich beraten und das Kfz wurde fachgerecht instandgesetzt. Egal ob Service, Reparaturen oder Gutachten – jederzeit wieder gerne!"

    Dominic Köberl · Kundenstimme · Google

  • „Habe dort ein verunfalltes Fahrzeug für einen Kostenvoranschlag hinschleppen lassen. Am Ende war es ein Totalschaden. Das Gutachten wurde zügig erstellt und das Fahrzeug direkt im Auftrag verkauft. Der Inhaber war sehr freundlich und transparent."

    Florian Wahl · Kundenstimme · Google

  • „Unfallschaden bei der Versicherung gemeldet, Bestätigung um 16:34 Uhr erhalten, Anruf aus der Werkstatt von einem sehr freundlichen Mitarbeiter um 16:40 Uhr – auf einen Freitag! – und einen Termin für Samstag um 8 Uhr bekommen. Ich bin schwer begeistert."

    Clemens · Kundenstimme · Google

Alle Stimmen stammen aus dem Google-Profil der Fahrzeugtechnik Geißinger. Alle Rezensionen bei Google lesen

Antworten

Häufige Fragen zur freien Werkstattwahl

Freie Werkstattwahl: ja oder nein?

Bei einem unverschuldeten Unfall: ja. Dann zahlt die Haftpflicht des Verursachers, und du suchst die Werkstatt selbst aus. Bei einem Kaskoschaden kommt es auf deinen Vertrag an, denn Tarife mit Werkstattbindung können die Werkstatt vorgeben. Beim Leasingauto entscheidet meist der Leasinggeber. Fahrzeugtechnik Geißinger in Mauth hilft dir, das vor der Reparatur zu klären.

Gilt meine Werkstattbindung auch beim Haftpflichtschaden?

Nein. Eine Werkstattbindung in deinem Kfz-Vertrag betrifft nach Angaben des ADAC ausschließlich Kaskoschäden. Fährt dir jemand ins Auto, reguliert die Haftpflicht des Verursachers, und du darfst als Geschädigter die Werkstatt frei wählen. Das kann zum Beispiel Fahrzeugtechnik Geißinger in Mauth sein, mit Abgabe auch an der Annahmestelle in Regen.

Darf ich nach einem Wildunfall die Werkstatt frei wählen?

Das hängt von deiner Teilkasko ab. Ein Wildunfall ist ein Teilkasko-Schaden, und eine Werkstattbindung gilt laut ADAC auch dafür. Ohne Werkstattbindung wählst du frei. Mit Bindung schau in deine Versicherungsbedingungen und frag vor der Reparatur bei der Versicherung nach. Fahrzeugtechnik Geißinger repariert Wildschäden im Bayerischen Wald und rechnet direkt mit fast allen Versicherungen ab.

Wer entscheidet beim Leasingauto über die Werkstatt?

In den meisten Fällen der Leasinggeber, denn ihm gehört das Fahrzeug. Viele Leasingverträge schreiben eine Vertragswerkstatt oder eine bestimmte Werkstatt vor. Informiere den Leasinggeber deshalb direkt nach dem Unfall und lies vor der Reparatur das Kleingedruckte. Erlaubt der Vertrag die freie Wahl, repariert Fahrzeugtechnik Geißinger dein Leasingauto nach Herstellervorgaben.

Brauche ich nach einem unverschuldeten Unfall ein Gutachten?

Ab etwa 800 bis 1.000 € Schadenhöhe hast du laut ADAC Anspruch auf ein Gutachten. Den Sachverständigen darfst du selbst wählen, ein Vorschlag der gegnerischen Versicherung ist nicht verbindlich. Bei kleineren Schäden reicht meist ein Kostenvoranschlag. Fahrzeugtechnik Geißinger erstellt ihn und sagt dir, wenn ein unabhängiges Gutachten nötig ist.

Dein nächster Schritt

Unfall gehabt? Du entscheidest, wer repariert

Ruf uns an oder schreib uns. Wir nehmen den Schaden auf und klären die Abrechnung mit deiner Versicherung.

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